DFB-Sportgericht: Insgesamt 101.000 Euro von Hertha, S04 und HSV fällig

Hertha, Schalke und der HSV müssen tief in die Tasche greifen, denn für das unsportliche Verhalten eigener Anhänger müssen die drei Klubs insgesamt 101.000 zahlen. Zu diesem Urteil kam das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).

Hertha hat den größten Anteil

Mit einem Anteil von 55.800 Euro ist Hertha BSC im Urteilsspruch dabei. Im Bundesliga-Spiel mit dem VfL Wolfsburg wurden zwischen der 8. und 10. Spielminute vier Raketen von Berliner Zuschauern abgefeuert, dazu zehn weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Partie musste für annähernd vier Minuten unterbrochen werden. In der 68. Spielminute wurden erneut eine Rakete, ein Böller und zwei Blinker entzündet und auf das Spielfeld geworfen, die Partie war erneut für eine Minute unterbrochen. Weitere Böller flogen in der 24. und 75. Minute, sowie ein Toilettendeckel in der 55. Spielminute. Nach Abpfiff wurden sechs weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Bis zu 18.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB gegenüber nachzuweisen ist.

Pyro bei HSV und S04

Der Hamburger SV muss sich für 17 pyrotechnische Gegenstände im Relegationshinspiel gegen den VfB Stuttgart verantworten, sowie 25 pyrotechnische Gegenstände im Rückspiel. Außerdem wurden ein Papierball (45.), zwei Plastikbecher (64.) und ein weiterer Gegenstand (83.) Richtung Spielfeld geworfen. Auch der HSV darf 9.000 Euro für Maßnahmenergreifung verwenden. Der FC Schalke 04 muss für den Einsatz von Pyrotechnik zahlen. Insgesamt 18.000 Euro werden für 17 Bengalische Feuer sowie den Wurf eines Feuerzeugs aus der Bundesliga-Partie gegen Eintracht Frankfurt fällig, davon kann der Verein bis zu 6.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Alle Vereine stimmten ihren jeweiligen Urteilen zu.

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