Einspruch gegen Leistner-Urteil: Verhandlung am Donnerstag

Wegen einer "Tätlichkeit gegen einen Zuschauer nach vorangegangener sportwidriger Handlung sowie eines Verstoßes gegen das DFB/DFL-Hygienekonzept" wurde Innenverteidiger Toni Leistner vom Sportgericht zu einer Spielsperre und Geldstrafe verurteilt. Dagegen hatten Spieler und Verein Einspruch erhoben, die Verhandlung folgt am Donnerstag.

Drei Spiele Sperre, zwei auf Bewährung

Insgesamt fünf Spiele Sperre und 8.000 Euro Strafe - diese Urteil wollte HSV-Verteidiger Toni Leistner nach seiner Auseinandersetzung mit einem Dresdener Fan nicht akzeptieren. Fristgerecht legte der Hamburger SV dagegen Einspruch ein. Mit Beteiligung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sporgerichts, wird die Sache nun am kommenden Donnerstag um 13 Uhr mündlich verhandelt. Von der Sperre, die trotz eines Vergehens im DFB-Pokal aufgrund ihrer Schwere auch für den Ligabetrieb ausgesprochen wurde, hätte Leistner zunächst drei Spiele absitzen müssen. Zwei weitere Partien wurden auf Bewährung ausgesprochen. Vom Verein hatte der Innenverteidiger derweil keine Geldstrafe zu erwarten.

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