Fall Jatta: Abschiebung und Haftstrafe drohen

Bakery Jatta droht die Abschiebung: Nachdem bekannt wurde, dass der HSV-Profi möglicherweise seine Identität gefälscht habe, ermitteln nun Hamburger Behörden gegen den Offensivspieler. Dabei geht es unter anderem darum, ob sich Jatta die Aufenthaltsgenehmigungen erschlichen habe - sollte dies nämlich zutreffen, könnte sogar eine Haftstrafe gegen den Fußball-Profi verhängt werden.

Weitere Konsequenzen für Jatta

Die mögliche Identitätsfälschung von Bakery Jatta zieht immer größere Kreise: Nachdem der Deutsche Fußball-Bund bereits Ermittlungen gegen den Offensivspieler vom Hamburger SV einleitete und der 1. FC Nürnberg gegen die Spielwertung protestierte, drohen dem 21-Jährigen nun weitere Konsequenzen. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, gerät der Außenstürmer nun ins Visier der Hamburger Behörden - dort wird thematisiert, ob Jatta seine Aufenthaltsgenehmigung erschlichen habe und ob diese nach dem Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zurückgenommen werden müsste. Sollte es dazu kommen, müsste der Fußballspieler aus Deutschland ausgewiesen werden.

"Keine Anhaltspunkte für einen gefälschten Pass"

Aber nicht nur das: Auch eine Haftstrafe droht Jatta. Denn 2015 erschien der Profi bei der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber und Flüchtlinge im Land Bremen - dort gab er an, ein Flüchtling aus Gambia zu sein. Einen offiziellen Asylantrag stellte Jatta allerdings nicht, er bekam die halbjährige Aufenthaltsgenehmigung erst einmal "aus humanitären Gründen". Als Berufssportler wurde diese bis 2022 verlängert, doch die Frage nach der Identität bleibt. Sollte sich herausstellen, dass der gambische Pass von Jatta gefälscht ist, drohen dem Youngster zwischen drei und fünf Jahren Haft. "Für uns war die Identität geklärt. Es gab keine Anhaltspunkte für einen gefälschten Pass", erklärte ein Sprecher des Einwohnerzentralamts in Hamburg gegenüber dem Blatt. Fest steht erst einmal: Solange die Aufenthaltsgenehmigung nicht erlischt, ist Jatta weiterhin spielberechtigt.

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