HSV: Berufungsverfahren im Fall Vuskovic vorerst ausgesetzt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte Ende vergangenen Monats eine zweijährige Sperre gegen Mario Vuskovic ausgesprochen. Nachdem sowohl von Seiten des HSV-Verteidigers als auch vom DFB-Kontrollausschuss und der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde, hat der DFB nun bekanntgegeben, dass das Berufungsverfahren vor dem DFB-Sportgericht nun vorerst ausgesetzt wird.
Auf Antrag der Verteidigung
Wie der DFB am Donnerstag mitteilte, geschah dies mit Zustimmung aller Beteiligter. Die Verteidiger des HSV-Profis hatten einen entsprechenden Antrag gestellt, da diese nicht nur vor dem DFB-Bundesgericht, sondern auch vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts eingelegt hatten.
"Da es nicht zweckmäßig wäre, wenn das Berufungsverfahren nebeneinander vor dem DFB-Bundesgericht und dem CAS geführt werden würde, ruht das Verfahren vor dem Bundesgericht zunächst", erklärte Achim Späth, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts, und ergänzte: "Die Aussetzung des Verfahrens vor dem Bundesgericht würde bei einer Nichtannahme der Berufung seitens des CAS oder einer rechtskräftigen Entscheidung des CAS wieder enden. Darüber hinaus können die Berufungsführer eine Wiederaufnahme des Verfahrens beim Bundesgericht beantragen, wenn eine nicht absehbare Dauer des Verfahrens beim CAS eintreten sollte."