Paukenschlag in Köln! Transfersperre ab sofort aufgehoben

Genugtuung für den 1. FC Köln! Die FIFA hat in dieser Woche die gegen den FC verhängte Registrierungssperre vorzeitig mit sofortiger Wirkung aufgehoben, wie der Verein auf seiner Homepage schreibt. Vorausgegangen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das der Sperre die Rechtsgrundlage entzogen hat.

Sperre hätte bis 31. Dezember gegolten

Dass Sport-Geschäftsführer Christian Keller nun sofort den Markt der vereinslosen Spieler sondieren wird, ist doch eher unwahrscheinlich. Trotzdem könnte der 46-Jährige jetzt wieder an Akteure herantreten, denn mit sofortiger Wirkung dürfte der 1. FC Köln die verpflichteten Spieler für den Ligabetrieb anmelden. Die Registrierungssperre, die die FIFA wegen des vermeintlich strafbaren Transfers von Jaka Cuber Potocnik in die Domstadt verhängt hatte, wurde aufgehoben. Der Europäische Gerichtshof entzog der FIFA-Entscheidung die Rechtsgrundlage.

Im Januar 2022 kam Potocnik nach Köln, woraufhin ein Rechtsstreit mit dem NK Olimpija aus Slowenien entbrannte. Der Nachwuchsstürmer habe Vertragsbruch begangen, die Kölner konnten hingegen nicht hinreichend belegen, den 19-Jährigen nicht dazu angestiftet zu haben. Über zwei Transferperioden sollte der Verein mit einer Registrierungssperre bestraft werden, eine temporäre Aussetzung wurde im Mai 2023 für den darauffolgenden Sommer bewirkt. Danach bestätigte der Internationale Sportgerichtshof CAS die FIFA-Entscheidung, wodurch Köln bis zum 31. Dezember 2024 keine Spieler registrieren durfte.

"Unangemessen und letztlich rechtswidrig"

Doch wie kam es nun zur Wende? Der 1. FC Köln hatte sich stets dagegen gewehrt, dass der aufnehmende Verein einer Beweislastumkehr unterliegt - also der "Effzeh" musste im konkreten Fall beweisen, Potocnik nicht angestiftet zu haben. Diese Regelung empfand der Verein als "unangemessen und letztlich rechtswidrig", wie es auch immer noch auf der Homepage der Kölner heißt. Auch ein Gnadengesuch gegenüber der FIFA scheiterte jedoch im Juni 2024 trotz dieser Begründung. Nun aber hat der EuGH die Rechtsauffassung "ausdrücklich bestätigt", die auch der 1. FC Köln vertrat.

Vorausgangen war der Fall von Lassana Diarra, der als Grundlage zur vorherigen Entscheidung gegen Köln herangezogen wurde. Bereits am 4. Oktober entschied der EuGH, dass gewisse Rechtsgrundlagen im FIFA-Transferreglement europarechtswidrig sind. Diarra wurde im August 2014 bei seinem damaligen Klub, Lokomotive Moskau, freigestellt - durfte aber aufgrund eines Vertragsdisputs erst zur Saison 2015/16 bei einem neuen Verein spielen. Diarra, der 2019 seine Karriere beendete, klagte daraufhin auf Schadenersatz und Verdienstausfall. Nun herrscht in beiden Fällen wieder mehr Gewissheit.

Das könnte Sie auch interessieren

Auch interessant

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"