Prozess-Niederlage: KSC droht hohe Schadenersatzforderung

Der Karlsruher SC hat im Rechtsstreit um die Kündigung seines Vertrages mit dem Vermarkter Lagardere/Sportfive auch in zweiter Instanz eine Niederlage hinnehmen müssen. Durch das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe drohen den Badenern nunmehr Schadenersatzforderungen seines bisherigen Partners in Millionenhöhe.

KSC will Urteilsbegründung abwarten

"Der KSC wartet nun die schriftliche Urteilsbegründung ab“, teilte der Klub am Mittwoch kurz nach der Bestätigung des erstinstanzlichen Richterspruchs am Landgericht Karlsruhe aus dem vergangenen November knapp mit. Zu den Auswirkungen der Entscheidungen machte der KSC zunächst keine Angaben, kündigte aber "nähere Informationen" zu dem Vorgang für die Mitgliederversammlung am Abend an. Zwar ließ das OLG keine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu, doch kann der KSC gegen diese Vorgabe binnen Monatsfrist Einspruch einlegen.

Der Verein hatte den Ende 2016 mit einer Laufzeit bis 2027 geschlossenen Vertrag mit Lagardere zunächst im Dezember 2018 wegen eines gestörten Vertrauensverhältnisses zum 31. März 2019 und wenig später im Februar 2019 nochmals wegen einer nicht mehr zumutbaren Zusammenarbeit fristlos gekündigt. Die Agentur klagte gegen die Kündigungen – und hatte damit Erfolg.

Hohe Forderungen drohen

Der KSC muss nun Schadenersatzforderungen fürchten. Im Vorfeld war von Kompensationszahlungen in Höhe von vier Millionen Euro die Rede. Der Umfang des Schadenersatzes war nicht Gegenstand der Verfahren, über Rechtswirksamkeit der Kündigungen und könnte ohne eine Einigung der beiden Streitparteien in einem weiteren Gerichtsverfahren ermittelt werden. Die Agentur hat dafür die Schäden, die durch Mitteilungen des KSC an Geschäftspartner und Werbekunden über die Aufkündigung der Zusammenarbeit entstanden sind, konkret zu berechnen und zu belegen.

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