Rechtsstreit: Gericht gibt dem Karlsruher SC überwiegend Recht

Im gerichtlichen Streit mit der Stadt Karlsruhe um den Neubau des Wildparkstadions hat das Landgericht der Stadt dem Karlsruher SC in drei von vier Punkten Recht gegeben. Der Verein wird somit wieder mehr in die Baumaßnahmen involviert und kann zu Teilen seine eigenen Vorstellungen beim Neubau umsetzen. 

Gericht bestätigt KSC in drei von vier Punkten 

Am 12. August hatte der Karlsruher SC beim Landgericht der Stadt mehrere Anträge auf den Erlass von vier einstweiligen Verfügungen gegen die Stadt Karlsruhe als Bauherrin des neuen Stadions eingereicht, da sich der Verein nicht genügend über die Baufortschritte informiert sah und sich trotz Mitspracherecht ignoriert fühlte. Wie der Verein nun mitteilt, hat das Landgericht Karlsruhe dem KSC jetzt in drei von vier Punkten Recht gegeben.

Verein hat "umfassenden Informationsanspruch"

Demnach habe die Vorsitzende Richterin Karin Mauch den "umfassenden Informationsanspruch" des KSC bestätigt, wodurch die Stadt Karlsruhe einen Großteil der angeforderten Unterlagen über den Neubau an den Verein herausgeben muss. Zudem dürfe der Verein aufgrund seines Pachtvertrags Sonderleistungen für den Stadion-Neubau planen und durchführen - sofern das Geld aus eigener Tasche bezahlt wird. So will der Klub unter anderem für eine Klimatisierung des Fanshops und der Clubgaststätte sorgen und die Kamerapositionen fest verkabeln.

Desweiteren darf die Stadt nicht ihre eigene Planung der Kioske im Stadion durchsetzen, da der KSC ein eigenes Betriebskonzept vorgelegt hat und dieses auch durchzuführen gedenkt. Dadurch werde eine "angemessene gastronomische Versorgung von über 90 Prozent der Fans sichergestellt", so der Verein auf seiner Website.

Stützen im Business-Bereich müssen nicht wieder entfernt werden 

Abstriche machen muss der Karlsruher SC allerdings im Business-Bereicht des Stadions. So wurde in der Verhandlung festgehalten, "dass der Business-Bereich, entgegen der seinerzeit vertraglich vereinbarten technischen und funktionalen Merkmale für den Stadionneubau, keine freie Sicht von allen Plätzen auf die Bühne vorsieht." Obwohl statisch und konstruktiv machbar, wird die Sicht im Business-Bereich durch vier der 48 Stützen im Stadion gestört. Der Verein habe aber die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen die Stadt zu stellen.

KSC-Präsidium wünscht sich nun "partnerschaftliche Zusammenarbeit" mit der Stadt 

"Wir hoffen nun, dass die Stadt schnellstmöglich das Urteil umsetzt und dann zukünftig die vom KSC schon immer angestrebte partnerschaftliche Zusammenarbeit ermöglicht werden kann. Auch eine einvernehmliche Lösung, was die Beseitigung von vier zentralen Stützen anbelangt, liegt viel mehr in unserem Interesse, als in Zukunft Schadensersatzansprüche geltend machen zu müssen", setzt das KSC-Präsidium um Ingo Wellenreuther, Günter Pilarsky und Holger-Siegmund-Schultze sowie der Geschäftsführer der KSC Bestriebsgesellschaft Stadion mbH nun aber auf ein besseres Verhältnis mit der Stadt.

Das könnte Sie auch interessieren

Auch interessant

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"