DFB-Sportgericht verhängt Strafen gegen FCK und HSV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat jeweils eine Geldstrafe gegen den 1. FC Kaiserslautern und den Hamburger SV ausgesprochen. Insgesamt wird eine Summe von 22.400 Euro fällig.

Mehrfacher Einsatz von Pyrotechnik

Die Roten Teufel wurden für ein unsportliches Verhalten seiner Anhänger in der Partie beim HSV am 8. Oktober bestraft. Vor Anpfiff der zweiten Halbzeit wurden mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände seitens der Lautrer gezündet. Daraufhin verzögerte sich der Spielbeginn um etwas drei Minuten, schon in der 48. Spielminute wurden zehn weitere pyrotechnische Gegenstände im FCK-Block gezündet. Die Partie wurde daraufhin für vier Minuten unterbrochen. Im Laufe der Partie wurde noch sieben Mal der Einsatz von Pyrotechnik beobachtet - insgesamt werden deshalb 20.400 Euro für den FCK fällig.

HSV muss für "Flitzer" zahlen

Der Hamburger SV muss sich wiederum für einen Vorfall am 30. September 2022 im Spiel gegen Hannover 96 verantworten. Eine Person aus dem HSV-Zuschauerbereich gelangt auf das Spielfeld und musste durch zwei Ordner entfernt werden. Das entsprich für die Norddeutschen einer Strafe von 2.000 Euro. Beide Klubs können jeweils ein Drittel der Strafe in sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen investieren, ein Nachweis ist gegenüber dem DFB vorzubringen.

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