Wegen Becherwurf: Aue muss 1.500 Euro bezahlen

Der FC Erzgebirge Aue ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt worden. Grund für die Strafe ist ein Becherwurf aus dem Auer Zuschauerbereich in der Partie gegen den FC Ingolstadt am 22. Oktober vergangenen Jahres.
Becherwurf beim ersten Saisonsieg
Es war das Kellerduell schlechthin, als der FC Erzgebirge Aue am 11. Spieltag mit 1:0 gegen den FC Ingolstadt siegte und den Schanzern damit den letzten Platz in der 2. Bundesliga überließ. Feierten die Sachsen damals ihren ersten Saisonsieg, muss Aue im Nachhinein aber nun noch 1.500 Euro bezahlen, wie das Sportgericht des DFB entschied. Grund dafür ist ein Becherwurf aus dem Auer Zuschauerbereich in der 86. Minute, bei dem ein am Boden liegender Spieler des FCI nur knapp verfehlt wurde.
Wie der DFB am Dienstag weiterhin mitteilte, hätte die vom DFB-Kontrollausschuss geforderte Strafe eigentlich 2.000 Euro betragen, wurde aber aufgrund der finanziellen Einbuße der Vereine durch die derzeitige Zuschauerbeschränkung aber um 25 Prozent reduziert. Da der Verein bereits dem Urteil zugestimmt habe, ist es nun rechtskräftig.