25.000 Euro: Empfindliche Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum zur Zahlung einer empfindlichen Geldstrafe von 25.000 Euro verurteilt. Grund dafür sei das "unsportliche Verhalten der eigenen Anhänger" in drei Fällen. Beim Spiel gegen den 1. FC Köln am 10. November 2013 wurden im Bochumer Zuschauerblock zwei Kanonenschläge abgefeuert, während der Partie am 22. November 2013 bei Arminia Bielefeld zudem mehrfach Pyrotechnik. Darüber hinaus wurden in der 62. Minute des Spiels gegen den TSV 1860 München am 1. Dezember 2013 nach dem Torerfolg der Gäste mehrere Feuerzeuge und Münzen aus dem Bochumer Zuschauerblock in Richtung der jubelnden Münchner geworfen und ein Böller gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Für den VfL ist es damit bereits die zweite Strafe der laufenden Saison. Schon im vergangenen September wurden die Bochumer zur Zahlung einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt. In der ligaweiten Strafentabelle übernimmt der ehemalige Bundesligist damit den ersten Platz.

Die Strafentabelle

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