DFB schließt Cottbuser Stehplatztribüne gegen St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Energie Cottbus zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt. So darf der Tabellenletzte der 2. Bundesliga beim nächsten Heimspiel gegen den FC St. Pauli am 17. April den Stehplatzplatz der Energie-Fans (Blöcke H, G und I) nicht öffnen. Zudem muss der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen und erhält die Auflage, einen portablen Teleskoptunnel zum Schutz der Spieler, Schiedsrichter und Verantwortlichen beim Betreten und Verlassen des Spielfeldes im Blockbereich H zu errichten. Die Umsetzung dieser Auflage muss dem DFB spätestens eine Woche vor dem ersten Pflichtspiel der neuen Saison 2014/2015 nachgewiesen werden.

Schiedsrichter in zwei Fällen mit Gegenständen beworfen

Zurückzuführen ist dies auf Vorfälle bei den Heimspielen gegen den TSV 1860 München am 26. März sowie gegen Dynamo Dresden am 4. April. Nach Abpfiff der Partie gegen die Löwen "waren aus dem Cottbuser Zuschauerblock Feuerzeuge und gefüllte Bierbecher in Richtung des Schiedsrichter-Teams um Christian Bandurski geworfen worden, als dieses gerade das Spielfeld verließ. Dabei wurde Schiedsrichter-Assistent Stefan Glasmacher (Alsdorf) von einer Münze am Oberschenkel getroffen". Bei der Partie gegen Dresden wurde "das Schiedsrichterteam um Günter Perl aus dem Cottbuser Zuschauerbereich mit Feuerzeugen und Geldstücken beworfen wurde. Trotz der von mehreren Ordnern zum Schutz aufgespannten Regenschirme wurde Schiedsrichter-Assistent Thomas Stein dabei von einem kleinen harten Gegenstand am Kopf getroffen und ging zu Boden. Er erlitt eine blutende Platzwunde, die ärztlich versorgt werden musste." Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. In der Strafentabelle rücken sie mit einer Gesamtstrafe von 50.000 Euro auf den ersten Platz vor.

Strafentabelle

FOTO:  FU Sportfotografie

 

 

 

 

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