Strafmilderung für Hansa

Der F.C. Hansa Rostock konnte vor Gericht einen Erfolg verbuchen. Eine im Januar ausgesprochene Strafe wurde heute reduziert.
Lichtenhagen-Banner hat "keine diskriminierende Wirkung"
Das DFB-Sportgericht ist dem Einspruch der Hanseaten teilweise gefolgt und hat die am 13. Januar 2023 in einem Einzelrichterurteil verhängte Strafe abgeschwächt. Die ursprünglich ausgesprochene Sanktion von 31.200 Euro wurde auf 25.000 Euro reduziert. Davon können die Ostseestädter bis zu 8.300 Euro für Präventivmaßnahmen gegen Diskriminierung oder Rassismus verwenden. Die Maßnahmen müssen dem DFB bis zum 30. September dieses Jahres nachgewiesen werden.
In der Urteilsbegründung durch Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, heißt es: "Im Rahmen der Strafzumessung sind wir bezüglich des gezeigten Lichtenhagen-Banners zu einer anderen Gewichtung gekommen. Es ist nicht widerlegbar, dass es sich dabei um ein Banner eines Rostock-Fanclubs aus Lichtenhagen handelt, dessen Mitglieder zum Teil im Sonnenblumen-Haus wohnen und das schon vorher bei Spielen im Stadion hing. Im Gegensatz zu den beiden anderen Spruchbändern, die verurteilt wurden, hat dieses keine diskriminierende Wirkung gehabt."
Hansa-Boss Marien verteidigt Banner
Im Heimspiel gegen den FC St. Pauli im August vergangenen Jahres hatten Hansa-Fans besagtes Banner gezeigt und damit für Unmut gesorgt. Rostocks Vorstandsvorsitzender Robert Marien hatte bereits während der ersten Verhandlung im Januar seine Anhängerschaft verteidigt: "Dieses Banner gehört zu einer Fangruppe aus diesem Stadtteil, es hängt seit Jahren im Stadion." Neben dem Aufhängen der Banner wurden im Block der Hanseaten zudem vier pyrotechnische Gegenstände entzündet.