DFB stimmt Dynamo-Antrag zu: Teilausschluss gegen Heidenheim

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat dem Antrag der SG Dynamo Dresden, wonach der verhängte Zuschauerteilausschluss aufgeschoben werden soll, zugestimmt. Somit tritt dieser erst am 5. April beim Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim in Kraft.

K-Block gegen Heidenheim gesperrt

Der Hintergrund: Da die drei ersten Heimspiele im neuen Jahr gegen Union Berlin, Hannover und Kaiserslautern als Sicherheitsspiele eingestuft worden sind, wollte Dynamo eine zusätzliche Verschärfung durch eine Sperrung des K-Blocks verhindern - mit Erfolg: "Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der DFB unserem Antrag und unseren Argumenten für eine Aufschiebung des Zuschauer-Teilausschlusses gefolgt ist", so Geschäftsführer Michael Born. Somit muss nun beim Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim am 5. April der komplette K-Block mit 9.055 Stehplätzen geschlossen bleiben.

Keine weiteren Schritte gegen das Urteil

Unterdessen gab Dynamo bekannt, keine weiteren Schritte gegen das Urteil einleiten zu wollen. "Dazu bewogen haben uns die äußerst geringen Erfolgsaussichten beim Gang vor das Ständige Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht und die bei einem negativen Ausgang gleichzeitig zu erwartenden hohen Kosten in sechsstelliger Höhe. Als Geschäftsführung der SG Dynamo Dresden ist es unsere Pflicht, Schaden in jedweder Form von unserem Verein abzuwenden. Das mit einem Gang zur nächsten Instanz verbundene finanzielle Risiko erachten wir als zu hoch", erklärt Born und betont: "Nichtsdestotrotz ist die SG Dynamo Dresden nach wie vor der Auffassung, dass Kollektivstrafen im Fußball nicht zielführend sind. Wir begrüßen vor diesem Hintergrund außerordentlich, dass die Deutsche Fußball Liga unterdessen eine Arbeitsgruppe gegründet hat, die sich mit der Thematik Sportgerichtsbarkeit beschäftigen wird."

 

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