Dynamo Dresden legt Einspruch gegen Darmstadt-Spiel ein

Im Kampf um den Klassenerhalt lässt Schlusslicht Dynamo Dresden nichts unversucht. Wie am Montag bekannt wurde, hat die SGD beim Deutschen Fußball-Bund Einspruch gegen die Wertung des Heimspiels gegen den SV Darmstadt 98 (2:3) eingelegt.

Ärger um nicht gegebenen Treffer

Groß war sie, die Aufregung in der 72. Minute, als der Treffer von Patrick Schmidt zum 3:3 nach Einschreiten des Video-Assistenten zunächst von Referee Michael Bacher auf einem Monitor am Spielfeld überprüft und anschließend aufgrund einer vermeintlichen Abseitsposition aberkannt wurde. Konkret geht es um die Rolle von Jannis Nikolaou. Der 26-Jährige stand bei einem Freistoß passiv im Abseits, soll aber Gegenspieler Mathias Honsak behindert haben - hier gibt es die Szene im Video.

Aus Sicht der Dynamo-Verantwortlichen war der Treffer jedoch regulär erzielt worden, sodass die SGD nun Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt hat. "Wir haben uns noch einmal in aller Ruhe und mit etwas Abstand zu den Geschehnissen am Freitagabend in Dresden juristischen Rat und regeltechnische Expertise von unabhängigen Experten eingeholt und sind zum Ergebnis gekommen, dass wir das äußerst umstrittene Zustandekommen der Niederlage gegen Darmstadt nicht einfach so hinnehmen können", erklärt Sport-Geschäftsführer Ralf Minge in einer Mitteilung.

Die Geschäftsführung sei laut Minge dazu verpflichtet, "Schaden von unserem Verein fernzuhalten. Deshalb haben wir am späten Sonntagabend fristgemäß Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingereicht, weil unserer Meinung nach laut der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ein Regelverstoß des Schiedsrichters vorlag und so der Ausgang des Spiels gegen Darmstadt zu unserem Nachteil beeinflusst wurde."

"Fair-Play-Gedanke mit Füßen getreten"

Wie Geschäftsführer Michael Born erklärt, sei Dynamo bereits zum zweiten Mal in dieser Saison "durch das unserer Meinung nach unrechtmäßige Einschreiten des Videoschiedsrichters benachteiligt worden." Der Hintergrund: Schon im Derby gegen Aue am 8. Spieltag war der SGD ein wohl regulärer Treffer aberkannt worden. "Durch solche gravierenden Fehlentscheidungen wird der Fair-Play-Gedanke im Fußball mit Füßen getreten", schimpft Born. Gegen Wiesbaden profitierte Dynamo aber auch von einer umstrittenen VAR-Entscheidung.

Das Ziel nun: "Wir wollen mit unserem Protest auch Klarheit schaffen, wann und wie der Videobeweis im deutschen Fußball einschreiten darf. Wir konnten rund um die Geschehnisse in der 72. Spielminute und dem Einschreiten des VAR einmal mehr nicht erkennen, dass damit eine eindeutige Fehlentscheidung des Schiedsrichters auf dem Platz korrigiert werden sollte", so Born.

Der DFB wird den Dynamo-Verantwortlichen eine Frist einräumen, den Einspruch detailliert auszuführen. Unterstützung erhalten die Sachsen von Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Quirling. Wann sich Sportgericht mit dem Einspruch befassen wird, ist noch nicht bekannt. Ebenso offen sind die Erfolgsaussichten für die SGD. Vermutlich wird sich der DFB auf die Tatsachenentscheidung berufen, zumal wohl keine klare Fehlentscheidung vorlag. Allerdings könnte der Einspruch dafür sorgen, dass klarer festgelegt wird, wann der Video-Assistent einschreiten darf.

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