Klarheit im Fall Vuskovic: HSV-Verteidiger für zwei Jahre gesperrt

Mario Vuskovic wurde schuldig gesprochen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat damit den Dopingfall des Innenverteidigers vom Hamburger SV vorerst abgeschlossen - und den 21-Jährigen zu einer rückwirkenden Sperre von zwei Jahren verurteilt. HSV-Vorstand Jonas Boldt kündigte unmittelbar nach Urteilssprechung an, dass der Verein in Berufung gehen wird.

"In Ruhe mit der Urteilsbegründung auseinandersetzen"

Wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Anti-Doping-Richtlinien stand Mario Vuskovic vor dem DFB-Sportgericht. Jetzt ist klar, dass der kroatische Innenverteidiger erst wieder am 14. November 2024 auf dem Rasen stehen darf. Als Vorsitzender begründete Stephan Oberholz das Urteil, das am Donnerstag fiel: "Das DFB-Sportgericht ist im Ergebnis des Verfahrens mit hinreichender Gewissheit davon überzeugt, dass die Analysen der A- und B-Probe des Spieler-Urins im Labor in Kreischa das Vorhandensein von körperfremdem Erythropetin, kurz EPO, ergeben haben. Dabei handelt es sich um eine verbotene sogenannte 'nicht-spezifische Substanz', womit ein strafbarer Verstoß gegen die Anti-Doping-Vorschriften des DFB vorliegt."

Rückwirkend zum 15. November 2022 wurde somit eine zweijährige Sperre ausgesprochen, die bereits laufende Sperre wurde angerechnet. Der Hamburger SV kündigte unmittelbar nach dem Urteilsspruch an, dass der Verein in Berufung gehen wird. "Wir haben die Entscheidung des DFB-Sportgerichts zur Kenntnis genommen und nach einem Austausch mit Marios Anwälten sofort Einigkeit darüber erzielt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. Wir werden uns nun in Ruhe mit der Urteilsbegründung auseinandersetzen", erklärte Sportvorstand Jonas Boldt. Innerhalb einer Woche kann die Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden. Auch die NADA (Nationale Anti-Doping Agentur) oder die WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur) dürften dies tun.

DFB vertraut Bewertungskompetenzen

Am 16. September 2022 war eine Urinprobe im Rahmen einer Trainingskontrolle bei Vuskovic entnommen worden. In Kreischa (Sachsen) sei die Probe "insgesamt fünfmal mit anerkannten wissenschaftlichen Nachweismethoden analysiert worden", bei der B-Probe "auch unter Beobachtung eines vom Spieler und dem HSV hinzugezogenen Experten". Der Nachweis eines "zwar geringen, aber dennoch deutlich sichtbaren Befundes" war eindeutig. Zuletzt plädierten Spieler und Verein auf weitere Analysen, die das DFB-Sportgericht als nicht notwendig erachtet: "Diese Ergebnisse und die der eingeholten Zweitmeinung von Dr. Yvette Dehnes, EPO-Expertin aus Oslo, sind vom gerichtlich beauftragten Sachverständigen Prof. Jean-Francois Naud aus Quebec überprüft und bestätigt worden. Deshalb ist auch eine weitere Analyse, wie von der Verteidigung hilfsweise beantragt, aus unserer Sicht nicht mehr erforderlich."

Den Nachweis eines falschen Doping-Befundes habe die Verteidigung nicht erbringen können, heißt es weiter. Der DFB schreibt in seiner Mitteilung außerdem: "Die erhobenen Einwendungen gegen das Analyseverfahren und vor allem gegen dessen Positivergebnis seien letztlich nicht erheblich, um ernsthafte Zweifel an den positiven EPO-Befunden begründen zu können. Die vorgebrachten wissenschaftlichen Erwägungen und Kritikpunkte seien überwiegend eher abstrakter und spekulativer Natur gewesen." Das Vertrauen in die Bewertungskompetenz in den Laborleiter in Kreischa, eine EPO-Expertin aus Oslo und der gerichtlich bestellten Sachverständigen in Kanada überwiegen in der Argumentation zu den Fachberatern der Verteidigung.

Sperre von vier Jahren wäre möglich gewesen

Verhältnismäßig spricht Oberholz zudem von einem verringerten Strafmaß. Eine Sperre von bis zu vier Jahren wäre möglich gewesen. Der Vorsitzende führte aus: "Zunächst einmal sind das Sportgericht und alle Beteiligten in diesem Verfahren an die weltweit geltenden Anti-Doping-Bestimmungen gebunden, insbesondere auch diejenigen der WADA, die zum Schutz des sauberen, ehrlichen Sports zum Teil verschärfte Regelungen enthalten und besondere Beweislasten festlegen. So ist für den festgestellten Verstoß in der Regel eine Sperre von vier Jahren vorgesehen, wovon wir bewusst abgewichen sind."

Zum einen sei Mario Vuskovic ein "Ersttäter", dazu würde eine längere Sperre "einen 21 Jahre alten, noch im Entwicklungsprozess befindlichen Berufsfußballspieler und Mannschaftssportler zudem intensiver als einen Einzelsportler treffen, auch in wirtschaftlicher Hinsicht". Das Sportgericht habe sich daher für eine geringere Strafe entschieden: "Unter Beachtung rechtsstaatlicher und verfassungsgemäßer Grundsätze, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsgebotes, und bei vergleichender Rechtsprechung nationaler Gerichte hält das Sportgericht deshalb die Verhängung einer Sperre von zwei Jahren für angemessen." Das letzte Wort scheint im Vuskovic-Fall aber noch nicht gesprochen zu sein. Der Innenverteidiger steht noch bis 2025 beim HSV unter Vertrag.

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