Verstoß gegen Organisationskonzept: Geldstrafe gegen den 1. FC Heidenheim

Aufgrund eines Verstoßes gegen das medizinisch-organisatorische Konzept im Rückspiel der Relegation gegen den SV Werder Bremen verhängt die DFL eine Geldstrafe gegen den 1. FC Heidenheim.
"Organisationsverschulden"
Im Verlaufe des Rückspiels der Relegation gegen SV Werder Bremen, kam es am Montagabend zu einem Verstoß gegen das erarbeitete Konzept der DFL-Taskforce. Während des Spiels hatten sich "eine Gruppe von Mitarbeitern des Clubs und Familienangehörigen der Spieler unerlaubt Zugang zum Stadionbereich" verschafft. Die Gruppe konnte zwischenzeitlich sogar auf der Tribüne Platz nehmen und den 1. FC Heidenheim anfeuern. Den Club treffe daher ein "Organisationsverschulden". Ein Verschulden, das nun bestraft wurde.
Keine Angabe der Höhe
Zwar gesteht auch die DFL ein, dass es sich bei jener Begegnung um "ein besonderes Spiel" gehandelt habe, dennoch müsse die Durchführung mit dem aktuell gültigen medizinisch-organisatorischen Konzept erfolgen. Dieses bilde die Grundlage für den derzeitigen Sonderspielbetrieb, sodass überhaupt erst gespielt werden könne. Zudem sei das Konzept als "rechtsverbindlicher Anhang" in die DFL-Spielordnung aufgenommen worden. Über die Höhe der Strafe macht die DFL derweil keine Angaben. Fünf Tage haben die Heidenheimer, um der ihnen erteilten Strafe zu widersprechen.