Vorfall vor fünf Jahren: FCM-Anhängerin gewinnt Rechtsstreit

Die Drittliga-Partie vom 1. FC Magdeburg beim MSV Duisburg vor über fünf Jahren landete vor Gericht. Gegenstand der Verhandlung war, dass die Polizei Duisburg das Foto einer FCM-Anhängerin in den sozialen Netzwerken benutzte. Das Oberverwaltungsgericht urteilte, dass das rechtswidrig war.

OVG entscheidet zugunsten der Klägerin

Am 24. Februar 2017 trennten sich Magdeburg und Duisburg in einer torlosen Partie voneinander. Vor Anpfiff war es jedoch zu Verzögerungen beim Einlass gekommen, die Partie galt damals als Hochrisikospiel. Via Twitter informierte die Polizei Duisburg darüber - und versah den entsprechenden Beitrag in den sozialen Netzwerken mit der Warnung, dass sich die FCM-Fans in Regencapes kleideten, um möglicherweise eine Durchsuchung zu verhindern. Der damalige Einsatzleiter vermutete verbotene Pyrotechnik.

Hinzu kam, dass der besagte Tweet mit dem Foto einer FCM-Anhängerin verknüpft war. Dagegen klagte die erkennbare Frau, das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen entschied am Montag zugunsten der Fußballanhängerin, indem es den Twittereintrag als rechtswidrig verurteilte. Eine Revision vor dem OVG ist nicht möglich, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dagegen schon. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Das könnte Sie auch interessieren

Auch interessant

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"