1. FC Magdeburg: Nachlassmöglichkeit für Geldstrafe gewährt

Teilerfolg für den 1. FC Magdeburg: Die vom Deutschen Fußball-Bund verhängte Strafe über 66.000 Euro wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger im Spiel gegen den 1. FC Union Berlin muss nicht vollständig an den DFB gezahlt werden. Einen Teil darf der FCM nun anderweitig abzahlen.

Gesamtsumme der Strafe unverändert

Es war die 49. Minute in der Partie gegen den 1. FC Union Berlin, als bei den Anhängern des 1. FC Magdeburgs der Funken überflog: Mindestens 90 Bengalische Feuer wurden auf Seiten des FCM entzündet, die Partie wurde folgerichtig für mehrere Minuten unterbrochen. Der DFB verhängte eine Strafe über 66.000 Euro an die Magdeburger aufgrund des unsportlichen Verhaltens - und Magdeburg legte Einspruch ein.

Das Sportgericht des DFB gewährte dem FCM nun einen Nachlass in Höhe von 22.000 Euro. Diese fallen allerdings nicht aus dem Gesamturteil heraus, sondern müssen in sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen investiert werden. Den Nachweis dazu muss der 1. FC Magdeburg bis zum 31. Dezember 2019 beim DFB vorweisen. Die restliche Summe muss der FCM nach wie vor an den Deutschen Fußball-Bund zahlen.

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