DFB-Sportgericht: Weitere hohe Strafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden erneut zu einer Strafzahlung in sechsstelliger Höhe verurteilt. Für Vorfälle in der Drittliga-Partie gegen Waldhof Mannheim - dem Aufstiegsmatch der Sachsen - muss die SGD insgesamt 100.350 Euro zahlen. Der Verein stimmte dem Urteil nicht zu.
Platzsturm in Mannheim
Vor wenigen Wochen bekam Dynamo Dresden das Urteil für die Rostock-Partie der vergangenen Saison, was eine Geldstrafe in Höhe von 113.450 Euro zur Folge hatte. Die SGD akzeptierte das Urteil nicht, weshalb es zu Verhandlungen vor dem DFB-Sportgericht kommen wird. Aber damit noch nicht genug: Jetzt wurde eine weitere Geldstrafe gegen Dresden ausgesprochen, weil die Sachsen für mehrere Vorfälle in der Partie gegen den SV Waldhof Mannheim verurteilt wurden. Trotz einer 0:1-Niederlage stieg Dresden in diesem Spiel in die 2. Bundesliga auf.
Das hatte zur Fogle, dass schon in der 78. Spielminute mehrere Hundert Dresdner Zuschauer in den Innenraum gelangten. Die Partie wurde für etwa zehn Minuten unterbrochen, kurz darauf sorgte eine Ordnerkette dafür, dass Dresdner und Mannheimer Anhänger - die ebenfalls in den Innenraum gelangten - nicht aufeinandertrafen. Nach Abpfiff stürmten die SGD-Zuschauer vermehrt den Innenraum, das Abbrennen von mindestens 42 Bengalischen Fackeln und Rauchkörper kam im Urteilsspruch hinzu. Einsatzkräfte der Polizei sowie der Ordnungsdienst sollen zudem mit Raketen beschossen worden sein.
SGD akzeptiert Urteil nicht
In Summe führt das zu einer weiteren Geldstrafe in Höhe von 100.350 Euro, von der die SGD ein Drittel in sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen investieren könnte. Doch mit dem Urteil ist der Verein offenbar nicht einverstanden. Wie schon im Fall des Rostock-Urteils stimmte Dresden der Strafe nicht zu, weshalb sie auch noch nicht rechtskräftig ist. So wird es dazu kommen, dass auch dieser Urteilsspruch in Verhandlungen vor dem DFB-Sportgericht geht.