Ex-Verein kündigt Klage an: Modeste-Rückkehr nach Köln gefährdet

Es war die Überraschung auf der Geburtstagsgala des 1. FC Köln: Anthony Modeste kehrt zurück in die Domstadt. Der französische Angreifer erhält in Köln einen Vertrag bis 2023 und soll dem Verein auch nach seiner aktiven Laufbahn erhalten bleiben. Damit scheint sein ehemaliger Arbeitgeber Tianjin Quanjian jedoch alles andere als einverstanden: Laut "Spiegel"-Bericht kündigte der chinesische Klub an, mit einer Klage vor den Internationalen Sportgerichtshof Cas ziehen zu wollen.
Wehrle: Modeste hat "wirksam gekündigt"
Schon sein Abgang im vergangenen Jahr war mit enormen Schwierigkeiten verknüpft. Damals stemmte sich zunächst der 1. FC Köln gegen einen Wechsel seines Top-Stürmers. Letztlich zog es Anthony Modeste jedoch für etwa 30 Millionen Euro nach China. Dort kündigte er vor einigen Wochen seinen eigentlich bis zum Jahr 2020 laufenden Vertrag aufgrund ausstehender Gehaltszahlungen.
Eine Chance, die sich die Geißböcke nicht entgehen ließen: Im Rahmen der Feierlichkeiten zum 70. jährigen Bestehen des 1. FC Köln wurde die Rückkehr des 30-Jährigen verkündet. Die Freude war groß - bis mit Tanjin Quanjian Modestes chinesischer Ex-Klub öffentlich eine Klage gegen den Wechsel ankündigte. FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle ist dennoch überzeugt von der Rechtmäßigkeit der Kündigung und somit auch des Wechsels. Wehrle: "Nach den Informationen und Bewertungen unserer Anwälte und seines Anwalts, die wir bekommen haben, hat er wirksam gekündigt." Entsprechend zuversichtlich zeigen sich die Domstädter, "dass Tony zeitnah eine Spielgenehmigung erhält."
Modeste-Vertrag: Ausstiegsklausel bei Nicht-Aufstieg?
Sollten sich die Annahmen der FC-Verantwortlichen bestätigen, erhält Modeste in Köln einen Vertrag bis zum Sommer 2023. Anschließend soll er dem Verein laut "Transfermarkt.de" in anderer Funktion erhalten bleiben. Die Sache hat allerdings einen Haken: Sollten die Kölner den Aufstieg in dieser Saison verpassen oder nach einem Aufstieg den direkten Wiederabstieg hinnehmen müssen, enthalte der Kontrakt eine Ausstiegsklausel.