Aue: Hohe Geldstrafe und Zuschauer-Ausschluss auf Bewährung

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Erzgebirge Aue nach den Vorfällen beim Spiel gegen RB Leipzig am 6. Februar zu einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro verurteilt. Wenn es in den kommenden zwölf Monaten zu einem weiteren "schwerwiegenden Wiederholungsfall" kommt, muss Aue zudem ein Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Fan-Blöcke P und O schließen. Vor und während der Partie gegen die Leipziger zündeten Aue-Fans mehrfach Pyrotechnik und zeigten Banner mit "verunglimpfendem und diskriminierendem" Inhalt, die sich gegen RedBull-Chef Dietrich Mateschitz richteten. Gegen das Urteil kann Aue innerhalb eines Werktages eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen. Bleibt es bei der Strafe, rückt Aue in der Strafentabelle der 2. Liga auf den zweiten Platz vor.

 

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