Braunschweig: Nur ein Spiel Sperre für Dornebusch

Eintracht Braunschweig muss nur am Freitag bei Jahn Regensburg auf Torhüter Felix Dornebusch verzichten. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhängte gegen den 26-Jährigen nach der umstrittenen Roten Karte wegen unsportlichen Verhaltens im Punktspiel am vergangenen Samstag gegen den VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nur die obligatorische Pflichtsperre von einem Spiel.

Gericht übernimmt Eintracht-Position: "Erfreulich“

Das Gericht schloss sich mit seinem Urteil der Position der Braunschweiger an. Der DFB-Kontrollausschuss hatte zuvor eine Sperre von zwei Spielen für den BTSV-Neuzugang beantragt, was die Niedersachsen als "der Situation nicht angemessen“ bezeichneten. Die Eintracht nannte die Entscheidung denn auch "erfreulich“. Am übernächsten Wochenende kann Dornebusch gegen seinen Ex-Klub den 1. FC Nürnberg wieder zwischen den Pfosten des Aufsteigers stehen.

Tatsächlich war Dornebuschs Platzverweis nicht eindeutig. Bei einem schnellen Angriff der Bochumer hatte der gebürtige Westfalen den Ball außerhalb des Strafraums an den Arm geschossen bekommen, was der Schiedsrichter auch noch nach dem Videobeweis als absichtliches Handspiel zur Verhinderung einer Torchance wertete und daraufhin mit "Rot“ ahndete.

Selbst wenn das Gericht sogar die Unschuld des früheren Junioren-Nationaltorwarts festgestellt hätte, wäre Dornebusch aufgrund des internationalen Reglements für ein Spiel gesperrt werden müssen. Lediglich im Fall eines Nachweises für einen Regelverstoß des Unparteiischen hätte der Platzverweis annulliert werden können.

Dornebuschs Hinausstellung stieß allerdings auch bei seinen früheren Bochumer Klubkollegen auf wenig Verständnis. Aus solidarischem Protest kickten die Westfalen den anschließenden Freistoß trotz aussichtsreicher Position zunächst harmlos vor das Braunschweiger Tor, wurden allerdings für ihr Fairplay hart bestraft: Denn aus dem unmittelbar folgenden Angriff der Eintracht resultierte das 2:1-Siegtor für die Platzherren.

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