Cottbus: Fan klagt erfolgreich gegen Dauerkarten-Ungültigkeit
Das Amtsgericht Cottbus bestätigte nach einer Klage eines Energie Cottbus Fan, dass die Dauerkarteninhaber der gesperrten Blöcke vom Verein zum Spiel gegen den FC St. Pauli zugelassen werden müssen. Da die Blöcke G,H und I nach dem Urteil des Deutschen Fußball-Bundes gesperrt sind, muss der Klub die betroffenen Dauerkarten-Inhaber in anderen Teilen des Stadions unterbringen. "Es ist richtig, dass ein langjähriger Dauerkarteninhaber eine Aufhebung der Dauerkarten-Ungültigkeit für das Spiel gegen den FC St. Pauli zivilrechtlich erstritten hat. Der FC Energie ist nunmehr laut Urteilsbegründung verpflichtet, ihm Einlass in einen adäquaten anderen Bereich des Stadions zu gewähren. Da wir natürlich nicht mit zweierlei Maß messen können und wollen, gilt die Aussage des Amtsgerichts somit auch für alle Dauerkartenbesitzer der besagten Nordwand-Blöcke. Entsprechende Plätze werden nach freien Kapazitäten durch den Ordnungsdienst zugewiesen", sagte FCE-Geschäftsführer Normen Kothe auf der Vereinsseite.
Fans können sich Anteil auszahlen lassen
Neben der Inanspruchnahme eines Sitzplatzes können die Dauerkarteninhaber sich auch den Geldbetrag für das Spiel auszahlen lassen. Damit sich die finanziellen Einbußen der Lausitzer in Grenzen halten, hat der ehemalige Bundesligist ein "Spuk auf der Nordwand"-Sonderticket ins Leben gerufen. Dieses gibt es am Spieltag für fünf Euro zu kaufen und hat einen symbolischen Wert. Der DFB hatte den Verein unter anderem nach dem Wurf eines Gegenstandes auf einen Schiedsrichterassistenten zu einer Sperre der Nordtribüne gegen den FC St. Pauli verurteilt.