DFB-Sporgericht: SSV Jahn Regensburg muss 4.200 Euro zahlen

Am 34. Spieltag feierte der SV Werder Bremen den Aufstieg in die Bundesliga. Zu Gast war der SSV Jahn Regensburg, der bei der ein unsportliches Verhalten seiner Anhänger zu verzeichnen hatte. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sprach eine Strafe aus.

Sieben pyrotechnische Gegenstände

Zwei Tore gegen die Jahnelf reichten den Grün-Weißen, um die Rückkehr ins Oberhaus perfekt zu machen. Regensburg hielt auf dem Rasen dagegen, fiel aber auch auf den Zuschauerrängen auf. Das DFB-Sportgericht verurteilte nun das Abbrennen von sieben pyrotechnischen Gegenständen vor und während der Partie im Block der Regensburger, was zu einer Strafe von 4.200 Euro führt. Der Verein hat das Urteil bereits akzeptiert, sodass es rechtskräftig ist.

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