DFB-Sportgericht: Bielefeld für zwei Vorfälle zu 10.200 Euro verurteilt

Innerhalb von drei Tagen zeigten die Anhänger von Arminia Bielefeld zweimal ein unsportliches Verhalten auf den Rängen, indem pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden. Eine Gesamtstrafe von 10.200 Euro wird fällig.

In zwei Wettbewerben

Am 16. Oktober 2022 kam es für die Ostwestfalen zur Zweitliga-Begegnung mit Hannover 96. Während dieser Partie wurden insgesamt elf pyrotechnische Gegenstände im Bielefelder Zuschauerbereich abgebrannt. Fünf weitere Bengalische Feuer und ein Rauchtopf wurden nur drei Tage später im DFB-Pokalspiel mit dem VfB Stuttgart entzündet. Für das unsportliche Verhalten seiner Anhänger in beiden Fällen wurde die Arminia vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu einer Strafe in Höhe von 10.200 Euro verurteilt. Der Klub stimmte diesem Urteil bereits zu.

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