DFB-Sportgericht: Düsseldorf und Bochum für Pyrotechnik verurteilt

Fortuna Düsseldorf und der VfL Bochum müssen sich vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verantworten. Gemeinsam müssen die Zweitligisten eine Geldstrafe in Höhe von 151.125 Euro zahlen. Ursächlich ist der Einsatz von Pyrotechnik.

F95 muss 98.325 Euro zahlen

Im Fall der Düsseldorfer wird die Fortuna für Vorkommnisse im Spiel gegen den FC Schalke 04 am 15. Spieltag belangt. "Mindestens 25 bengalische Feuer sowie sechs Feuerwerksbatterien" wurden laut Urteilsspruch des DFB-Sportgerichts im Vorfeld der Partie gezündet, woraufhin sich der Anpfiff verzögerte. Im weiteren Verlauf des Spiel wurden mindestens zwölf weitere pyrotechnische Gegenstände im Düsseldorfer Zuschauerblock gezählt, dazu drei Becherwürfe in den Innenraum. In Summe wurden die Düsseldorfer für das unsportliche Verhalten der eigenen Zuschauer mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.325 Euro belegt.

VfL-Strafe liegt bei 52.800 Euro

Auch der VfL Bochum muss für das Fehlverhalten der eigenen Anhänger zahlen. Geahndet wurden Vorfälle in der Zweitliga-Partie gegen Hannover 96, in der "30 pyrotechnische Gegenstände sowie fünf Raketen" laut Urteilsspruch gezündet wurden. Eine neunminütige Spielunterbrechung sowie das Abbrennen von drei weiteren Blinkern führte zu einer Geldstrafe in Höhe von 52.800 Euro. Sowohl die Bochumer wie auch die Düsseldorfer dürfen ein Drittel der Strafe in sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen investieren, was gegenüber dem DFB nachzuweisen ist.

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