DFB-Sportgericht: KSC und SCP müssen Strafen zahlen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat jeweils eine Strafe gegen den Karlsruher SC und den SC Paderborn ausgesprochen. Insgesamt 2.220 Euro werden von den Klubs fällig.

SCP will Verursacher ermitteln

Ein Großteil der Summe muss der Karlsruher SC erbringen, nämlich 1.500 Euro. Geahndet wird, dass am 13. März in der Partie gegen Regensburg ein KSC-Fan in den Innenraum des Stadions gelangte. Das Spiel wurde in der 87. Spielminute daraufhin kurz unterbrochen, kurz darauf endete die Partie mit einem 1:1-Remis.

Beim SC Paderborn wurde der Einsatz eines pyrotechnischen Gegenstands verurteilt, was zu einer Strafe von 720 Euro führte. Der Klub distanzierte sich auf seiner Homepage deutlich gegen das unerlaubten Abbrennen von Pyrotechnik. Schon in der 2. Spielminute in der Partie gegen den HSV (2:1) kam es zu dem Vorfall, zu dem Paderborn weiterhin den Verursacher ermitteln will - für Regress-Ansprüche.

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