DFB-Sportgericht: Strafen für Paderborn und Osnabrück

Die beiden Zweitligisten SC Paderborn und VfL Osnabrück wurden vom Sportgericht des DFB jeweils in Einzelrichterverfahren zu Geldstrafen in fünfstelliger Höhe verurteilt. Beiden Vereinen wurden jeweils drei Vergehen zur Last gelegt.

Verurteilungen für das Werfen von Gegenständen

Der SC Paderborn wurde wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Höhe von insgesamt 25.000 € belegt. Davon können bis zu 8.200 € für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Diese sind dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen. Bei den Spielen gegen Greuther Fürth am 21. Januar sowie gegen Fortuna Düsseldorf am 4. Februar 2024 hatten Zuschauer diverse Gegenstände, darunter Tennisbälle und Goldtaler auf den Rasen geworfen. Ähnlich war es beim dritten Vergehen, am 17. Februar in Kiel. Auch dort hatten die Anhänger durch das Werfen verschiedener Gegenstände das Spiel unterbrochen. Die Ostwestfalen haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Fast genauso hart fiel das Urteil für den VfL Osnabrück aus. Die Niedersachsen wurden mit drei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 20.000 € belegt. Auch sie haben die Möglichkeit gut ein Drittel, in ihrem Fall also 6.500 €, für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Diese müssen ebenfalls bis zum 30. September nachgewiesen werden. Der DFB sah es als erwiesen an, dass Fans des VfL in den Spielen zu Hause gegen den 1. FC Nürnberg am 3. Februar 2024, sowie auswärts am 11. Februar in Rostock und eine Woche später in Elversberg diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf das Spielfeld geworfen und so für minutenlange Unterbrechungen gesorgt hatten.

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