DFB weist 96-Einspruch gegen Darmstadt-Spiel erneut ab

Erneute Niederlage für Hannover 96 beim DFB: Das Sportgericht hat den Einspruch der Niedersachsen gegen die Wertung der Partie gegen Darmstadt 98 vom 25. November, die Hannover mit 1:2 verloren hatte, wie schon in erster Instanz (17. Dezember) als unbegründet abgewiesen. 

DFB verweist auf Regel 9

Die Aufregung war groß, als der Treffer zum vermeintlichen 2:2-Ausgleich durch Hannovers Marc Stendera kurz vor Spielende nach Eingreifen des Video-Schiedsrichters zurückgenommen wurde. Zuvor hatte Schiedsrichter Martin Thomsen den Ball abgefälscht und damit eine neue Spielsituation eingeleitet. Der Schiedsrichter ist nach neuer Regel jedoch keine "Luft" mehr, sodass der Treffer entsprechend nicht zählte. Nachdem das DFB-Sportgericht den Einspruch der Niedersachsen am 17. Dezember in erster Instanz zurückgewiesen hatte, legte Hannover erneut Protest ein – ohne Erfolg.

"Dieses sehenswerte Tor hätte hundert Jahre lang gezählt, mit der Änderung der Regel 9 zu Saisonbeginn zählt es nicht mehr", erklärt Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete. "Weder dem Videoassistenten noch dem Schiedsrichter kann ein Regelverstoß nachgewiesen werden. Die Aberkennung des Treffers ist letztlich eine unanfechtbare schiedsrichterliche Tatsachenentscheidung." Schon im Dezember hatte Lorenz erklärt: "Alle Beteiligten am Fußballspiel müssen sich erst einmal an die neue Regel gewöhnen. In der Vorsaison hätte das Tor noch gezählt, aufgrund der Änderung der Regel 9 jetzt und in absehbarer Zukunft aber nicht mehr."

Urteil noch nichts rechtskräftig

Hannover hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Rücknahme des Tores regelwidrig erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe. "Nach unserer festen Überzeugung hätte dieses Tor – auch trotz der zu Saisonbeginn erfolgten Änderung im Regelwerk – gezählt werden müssen", teilte 96 mit. Rechtskräftig ist das DFB-Urteil noch nicht, Hannover könnte erneut Einspruch einlegen und damit in nächster Instanz vor das Bundesgericht ziehen.

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