DFB weist Dynamo-Einspruch zurück - Erneuter Einspruch

Niederlage für Dynamo Dresden beim DFB: Das Sportgericht hat den Einspruch der Sachsen gegen die Wertung die Partie gegen Darmstadt 98 am Montag als unbegründet zurückgewiesen. Das Ergebnis der Partie (3:2 für Darmstadt) hat damit weiterhin Bestand. Dynamo hat umgehend erneut Einspruch eingelegt.

"Nicht anfechtbar"

"Die Entscheidung des Schiedsrichters ist als Tatsachenentscheidung nicht anfechtbar", begründet Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, die Zurückweisung des Einspruchs. "Es lässt sich auch kein Regelverstoß des Unparteiischen oder ein Fehler des Videoassistenten erkennen."

Dynamo Dresden hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Rücknahme des Tores zum vermeintlichen 3:3-Ausgleich durch Patrick Schmidt in der 72. Minute regelwidrig von Schiedsrichter Michael Bacher nach Hinweis des Videoassistenten (VAR) erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe.

Hätte der VAR eingreifen dürfen?

Konkret ging es um die Rolle von Jannis Nikolaou. Der 26-Jährige stand bei dem Freistoß vor dem 3:3 passiv im Abseits, soll aber Gegenspieler Mathias Honsak aktiv behindert haben. Aus Sicht der Dynamo-Verantwortlichen war der Treffer jedoch regulär erzielt worden. Zumal der VAR aus Sicht der Klubs gar nicht hätte eingreifen dürfen. Denn eigentlich soll nur dann ein Signal aus Köln kommen, wenn eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung vorliegt: "Wir konnten rund um die Geschehnisse in der 72. Spielminute und dem Einschreiten des VAR (...) nicht erkennen, dass damit eine eindeutige Fehlentscheidung des Schiedsrichters auf dem Platz korrigiert werden sollte", erklärte Geschäftsführer Michael Born vor zwei Wochen.

Dynamo legt erneut Einspruch ein

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, zumal Dynamo umgehend erneut Einspruch eingelegt hat: "Wir haben die Entscheidung des Deutschen Fußball-Bundes zur Kenntnis genommen und gehen nun in der nächsten Instanz in die mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht in Frankfurt", erklärt Dynamos Sport-Geschäftsführer Ralf Minge. Ein Termin steht noch nicht fest, die Erfolgsaussichten dürften allerdings erneut eher gering sein.

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