Dynamo Dresden: 60.000 Euro Strafe und Zuschauer-Teilauschluss

Drakonische Strafe für Dynamo Dresden: Aufgrund von sechs Vorfällen in der bisherigen Saison hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Aufsteiger am Montag mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro sowie einem Zuschauer-Teilausschluss belegt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, Dynamo kann innerhalb von einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen. Dieser Schritt soll nun geprüft werden.

DFB stellt "keine günstige Prognose"

Besonders schwer wiegt das Werfen eines abgetrennten Bullenkopfs beim Pokalspiel gegen RB Leipzig am 20. August. Hans E. Lorenz, der die Verhandlung als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts leitete, sagte zwar: "Das Gericht verkennt nicht, dass das Risikospiel gegen RB Leipzig aufgrund der Bemühungen des Vereins gewaltfrei abgelaufen ist", betonte aber auch: "Gleichwohl zeigen mehrere Fälle nach dem Pokalspiel, dass Dynamo Dresden derzeit aufgrund des Verhaltens Teile seiner Anhänger keine günstige Prognose gestellt werden kann. Daher war der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung unumgänglich." Am 15. Juli 2016 hatte der DFB den Zuschauer-Teilausschluss bis zum 30. April 2017 auf Bewährung ausgesetzt, nun wird er in Kürze Realität und das nächste Heimspiel auf die Rechtskraft des Urteils betreffen. Dann muss der komplette Stehplatzplatz-Bereich mit den Blöcken K1 bis K5 geschlossen bleiben - 9.055 Fans sind betroffen.

Sechs Vorfälle bestraft - Berufung wahrscheinlich

Konkret geahndet wurden neben dem Bullenkopf-Wurf, dem Zeigen von Bannern und Plakaten mit verunglimpfendem und beleidigendem Inhalt und dem Werfen von Gegenständen beim Pokalspiel gegen Leipzig auch die Vorfälle gegen den VfB Stuttgart am 15. Oktober, beim 1. FC Heidenheim am 22. Oktober (jeweils Abbrennen von Pyrotechnik) und gegen Eintracht Braunschweig am 28. Oktober (Flitzer auf dem Platz). Geschäftsführer Michael Born bezeichnete das Urteil in einer Mitteilung als "absolut nicht verhältnismäßig" und kündigte an: "Wir werden in den kommenden Tagen gemeinsam mit den Gremien und Fanvertretern des Vereins über unser weiteres Vorgehen beraten. Ohne diesen Gesprächen vorwegzugreifen, halten wir als Geschäftsführung eine Berufung vor dem DFB-Bundesgericht gegenwärtig für wahrscheinlich.“

 

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