Rechtsstreit: KSC gegen Stadt Karlsruhe vor Landgericht

Der Stadionneubau des Karlsruher SC kommt nicht zur Ruhe: Nachdem es im Sommer bereits Ärger wegen der teilweise fehlenden Überdachung des Wildpark-Stadions gab, reichte der Verein nun vor dem Landgericht Anträge gegen die Stadt Karlsruhe ein. Der Klub fühle sich nicht ausreichend informiert und übergangen, sodass sich die Verantwortlichen dazu gezwungen sahen, das "vertragswidrige Verhalten" zu untersagen.
Einstweilige Verfügungen beantragt
Das KSC-Präsidium um Ingo Wellenreuther, Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schultze sowie die Geschäftsführung der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH sehen sich "aus rechtlichen Gründen gezwungen, um vorläufigen Rechtsschutz bei Gericht zu bitten". Dies teilte der Verein in einer Stellungnahme am Freitag mit, in der außerdem bekannt gegeben wurde, dass der Verein vier einstweilige Verfügungen gegen die Stadt Karlsruhe beantragt habe. Streitpunkt vor dem Landgericht ist der Neubau des Wildpark-Stadions, bei dem sich der KSC massiv benachteiligt wisse.
Zum einen habe der Klub "umfassenden Informationsanspruch" und "Anspruch auf Übergabe von Terminplänen" gegenüber der Stadt Karlsruhe, was vertraglich zwischen den beiden Parteien festgehalten sei. Diesen Ansprüchen sei die Stadt allerdings trotz mehrfacher Aufforderung - der Anspruch des KSC würde "ignoriert" werden. Darüber hinaus habe der Verein aufgrund seines Pachtvertrages für das Stadion das Recht, Sonderleistungen für den Stadion-Neubau planen und durchführen zu dürfen - sofern das Geld aus eigener Tasche bezahlt wird.
KSC-Planungen gestoppt
Dazu zählt für den Klub beispielsweise die "Festverkabelung der Kamerapositionen, die Erweiterung der sanitären Anlagen der Heimkabine oder die Klimatisierung des Fanshops und der Clubgaststätte", die Stadt Karlsruhe würde dies jedoch von "unzulässigen Bedingungen abhängig" machen und den KSC damit an der Umsetzung hindern. Im dritten Anklagepunkt geht es dem Verein darum, dass "wesentliche technische und funktionale Merkmale" im Vorfeld vereinbart worden seien - zum Beispiel eine freie Einsicht auf den Bühnenbereich im Business-Raum des Stadions. Die Stadt Karlsruhe habe in einem Bauantrag alledings ein "durchgängigen Raster von Betonstützen" geplant.
Zu guter Letzt geht es dem KSC auch um das Wohlbefinden seiner Fans: Für die 21 Kioske der Stadionpromenade wurde seitens des Vereins ein Gastronomiekonzept erstellt, das die Stadt jedoch nicht rechtzeitig erfragt habe. Um das Konzept doch noch durchzubekommen, müsse der Klub nun zusätzliche Kosten übernehmen - was laut dem KSC allerdings nicht Bestandteil der Vertragsvereinbarungen ist. Wird das Betriebskonzept der Karlsruher nicht verwendet, befürchtet der Vereine eine unzureichende Versorgung von "über 90 Prozent der Stadionbesucher."
"Gravierende Nachteile" befürchtet
Die Beantragungen dieser einstweiligen Verfügungen stellte der Karlsruher SC bereits am 12. August 2019 - also schon vor rund einem Monat. Der Klub befürchte, dass andernfalls Entscheidungen getroffen worden wären, die zu "gravierenden Nachteilen" geführt hätten und unumkehrbar gewesen seien. "Der KSC bedauert es außerordentlich, dass der Verein aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens der Stadt Karlsruhe gezwungen ist, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sowohl seine vertraglichen Rechte durchzusetzen als auch um ein funktional taugliches und zeitgemäßes Stadion zu realisieren", hieß es seitens der Verantwortlichen.
Diese wurden nun vor dem Landgericht Karlsruhe zu Güteverhandlungen mit der Stadt vorgeladen - aus denen bislang aber auch keine Einigung erzielt werden konnte. Da es sich somit nun um ein schwebendes Verfahren handele, könne der KSC keine weiteren Angaben zum Sachverhalt machen. Der Ausgang bleibt somit offen.