EPO-Fund in Dopingprobe: Fristverlängerung für HSV-Verteidiger Vuskovic

Die Klärung der Dopingvorwürfe gegen Abwehrspieler Mario Vuskovic zieht sich weiter in die Länge. Auf Antrag der Anwälte des 21-Jährigen genehmigte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die erneute Verlängerung der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 17. Januar (Dienstag). Erst nach Prüfung des Schriftsatzes kann ein möglicher Termin für eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht anberaumt werden.

Vor Verhandlung auch noch Gutachten möglich

Die Ansetzung könte sich allerdings auch nach Vuskovics schriftlicher Aussage laut Verbandsangaben noch weiter verzögern. Der DFB wies am Dienstag jedenfalls schon einmal darauf hin, dass zuvor "möglichweise auch die Einholung eines externen Sachverständigengutachtes notwendig sein wird“. Als Vorsitzender Richter würde in einer etwaigen Verhandlung laut der DFB-Mitteilung der Sportgerichts-Vorsitzende Stephan Oberholz aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes fungieren.

Vuskovic ist wegen des Dopingverdachts seit dem 15. November vorläufig gesperrt. In einer Dopingkontrolle des kroatischen Junioren-Nationalspielers war durch Analysen der A- und B-Probe körperfremdes Erythropoetin (EPO) nachgewiesen worden. Der Verteidiger, der beim HSV auch vom Trainingsbetrieb freigestellt ist, beteuert seine Unschuld.

DNA-Probe erneut abgelehnt

Vor dem Hintergrund von Vuskovics Zurückweisung der Beschuldigungen war zuletzt auch die Theorie von einer Vertauschung von Dopingproben als Ursache für das positive Ergebnis aufgekommen. Der DFB verwahrte sich nun wie bereits zu Wochenbeginn die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) gegen die Vorwürfe des HSV, diese mögliche Spur nicht zu verfolgen. Gemäß den Vorgaben der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) sei für die Integrität der Proben das angewandte Versiegelungs- und Analyseverfahren ausreichend und darüber hinaus ein zusätzlicher DANN-Test nicht vorgesehen.

Vuskovic, der zu Saisonbeginn nach einjähriger Leihe von seinem vorherigen Klub Hajduk Split für drei Millionen Euro Ablöse endgültig an die Alster gewechselt war, droht bei einer Verurteilung im Regelfall eine Sperre von vier Jahren. Im Falle eines Nachweises für die unbewusste Einnahme der verbotenen Substanz durch Vuskovics Lager könnte die Strafe reduziert werden. Der HSV hätte allerdings bei einem Schuldspruch auf jeden Fall die Möglichkeit, den noch bis 2025 laufenden Vertrag mit dem Defensivspezialisten zu kündigen.

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