Erneuter Einspruch: Dresdens Anliegen wird mündlich verhandelt

Der Einspruch gegen die Spielwertung gegen Darmstadt geht für die SG Dynamo Dresden in die nächste Runde: Schon kommenden Dienstag verhandelt das DFB-Sportgericht den erneuten Protest der Sachsen gegen die 2:3-Niederlage.
Rolle des VAR fraglich
Wann darf der Videoschiedsrichter eingreifen und wann darf er es nicht? Das ist die Kernfrage, welche die SG Dynamo Dresden seit der 2:3-Niederlage gegen den SV Darmstadt beschäftigt. Denn Schiedsrichter Michael Bacher nahm den Treffer zum vermeintlichen 3:3-Ausgleich nach einem Hinweis des VAR zurück, weil Jannis Nikolaou im passiven Abseits stand und seinen Gegenspieler behinderte - am Treffer von Patrick Schmidt war er aber letztlich unbeteiligt.
Mündliche Verhandlung angsetzt
Deswegen sehen die Dresdener nach wie vor einen Regelverstoß im Handeln des Unparteiischen, sodass der Klub nach dem ersten Scheitern vor dem Sportgericht nun in die nächste Runde gegen den Deutschen Fußball-Bund zieht. Am kommenden Dienstag, den 2. März, erwartet Hans E. Lorenz als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verantwortlichen der SGD zur mündlichen Verhandlung in Frankfurt.