Fan-Vergehen: DFB bittet Düsseldorf und Karlsruhe zur Kasse

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die beiden Zweitligisten Fortuna Düsseldorf und Karlsruher SC wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Während der KSC 3.000 Euro zahlen muss, fällt die Strafe der Rheinländer mit 12.000 Euro noch einmal eine ganze Ecke höher aus. 

12.000 Euro Strafe für Düsseldorf und 3.000 für den KSC

Mehrfach waren die Anhänger von Fortuna Düsseldorf in den Spielen beim SV Darmstadt 98 (8. Oktober), beim Karlsruher SC (23. Oktober) und gegen Hannover 96 (8. November) damit aufgefallen, dass sie pyrotechnische Gegenstände gezündet hatten. Im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Zweitligisten daher nun mit einer Strafe in Höhe von 12.000 belegt, wobei das Urteil von den Rheinländern bereits akzeptiert wurde.

Etwas glimpflicher davon kommt hingegen der Karslruher SC, dessen Fans vor dem Spiel bei Hannover 96 am 30. Oktober gezündelt hatten. Hier hat das DFB-Sportgericht eine Strafe in Höhe von 3.000 Euro ausgesprochen, von denen ein Drittel für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden dürfen, was dem DFB allerdings bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre. Auch der KSC hat dem Urteil bereits zugestimmt, wodurch es rechtskräftig ist.

 

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