Hansa-Einspruch nach DFB-Strafe: "Dann wirft das viele Fragen auf"

Am 13. Januar wurde der F.C. Hansa Rostock vom DFB mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 10.400 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, teilte der Verband mit. Doch der Grund für die Sanktionen leuchtet bei der Kogge nicht ein, weshalb der Klub Einspruch eingelegt hat. Vor allem eine Sache stört den Vorstandsvorsitzenden Robert Marien ziemlich.

"Diskriminierende und menschenverachtende Banner"

Während des Duells gegen den FC St. Pauli am 21. August 2022 hätten Hansa-Fans "drei diskriminierende und menschenverachtende Banner gezeigt", begründete der DFB einen Teil der Strafe. Zudem wurden während des Spiels insgesamt vier pyrotechnische Gegenstände entzündet. Die Täter konnten vom Verein identifiziert werden.

Was an der Ostsee nun sauer aufstößt und zu einem Einspruch gegen das Urteil sorgte: "Wir reden über Banner, die vielleicht zweideutig sind und Interpretations-Spielräume bieten. Ob sie strafbar sind, bezweifeln wir", so Robert Marien zur "Bild". Darum geht es: Es wurde unter anderem eine Fahne mit dem Schriftzug "Lichtenhagen", die Bezug auf ausländerfeindliche Gewalttaten von vor 30 Jahren nehmen soll, sichtbar für die St. Pauli-Fans aufgehängt. Einen nationalsozialistischen Hintergrund sieht Marien darin nicht: "Dieses Banner gehört zu einer Fangruppe aus diesem Stadtteil, es hängt seit Jahren im Stadion."

St. Pauli zahlte weniger Strafe

Auch ein "Schwule bekommen kein Nachwuchs"-Banner war zu sehen. Ebenso ein Spruchband mit "Euer Gender-Scheiss interessiert in Wolgast keine Sau – hier gibt es nur Jungs, Mädchen, Mann und Frau!" Es war die Reaktion der Kogge-Anhänger auf das St. Pauli-Trikot, auf dem ein Gendersternchen zu sehen war. 

Was Marien überhaupt nicht begreifen kann, ist, dass die Gäste 26.400 Euro Strafe zahlen müssen, nachdem diese Feuerwerkskörper in einen Hansa-Fanblock geschossen hatte. "Wenn man sich vor Augen führt, dass dieser Richter ein gezieltes Abfeuern von Feuerwerkskörpern auf einen vollen Rostocker Fanblock, das er übrigens selbst mit 'kriegsähnlichen Zuständen' beschrieben hat, mit einer geringeren Strafe sanktioniert als das Hochhalten von Bannern – dann wirft das viele Fragen auf. Auf die Begründung bin ich gespannt."

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