HSV: Staatsanwalt legt im Fall Jatta Beschwerde ein

"Bei vorläufiger Betrachtung Aussicht auf Erfolg"

Noch vergangenen Montag schien der Fall Jatta beendet zu sein. Laut Beschluss des Amtsgerichts Altona bestanden keine hinreichenden Identitätszweifel beim Hamburger, sodass ein Hauptverfahren abgelehnt worden war. Nun die erneute Verlängerung der Angelegenheit. "Ich habe die Staatsanwaltschaft gebeten, gegen den Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 07.03.2022 sofortige Beschwerde einzulegen", sagte Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich am Montag. Grund sei, dass das Rechtsmittel bei vorläufiger Betrachtung Aussicht auf Erfolg habe.

Die eingereichte Beschwerde begründet Fröhlich damit, dass noch Schriftsätze ausgewertet werden müssen, die zwar in die Gerichtsentscheidung eingeflossen sind, jedoch der Staatsanwaltschaft teilweise unbekannt seien. Er betonte jedoch auch: "Die Prüfung erfolgt alleine nach juristischen Maßstäben. Sie ist weder von Zeitungskampagnen, noch darauf beruhenden Meinungsumfragen oder Kommentaren Dritter abhängig."

Identitätsvorwürfe seit 2019

Bereits im August 2019 hatte es die ersten Vorwürfe zur angeblichen falschen Identität des Gambiers gegeben. Damals berichtete die "SportBild", dass es sich um den zweieinhalb Jahre älteren Bakery Daffeh handeln könnte. Dem HSV-Stürmer wurde vorgeworfen, die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland auf Grundlage falscher Angaben erhalten zu haben, sodass im Dezember 2021 Anklage erhoben worden war.

Nachdem vergangene Woche die Eröffnung eines Hauptverfahrens noch abgelehnt worden war, stellte Jatta-Anwalt Thomas Bliwier klar: "Die Ablehnung erfolgte aus tatsächlichen Gründen. Die Staatsanwaltschaft konnte nicht darlegen, dass Herr Jatta getäuscht hat." Sich seiner Sache sicher legte er sich sogar fest, dass es "keinerlei Tatverdacht und keinen Anlass für weitere Ermittlungen" und somit keine Zweifel gäbe. Doch nun folgt ein weiteres Kapitel im Rechtsstreit um die Identität von Bakery Jatta.

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