Kaiserslautern: 22.000 Euro Geldstrafe - Bewährung verlängert
Der 1. FC Kaiserslautern wurde vom DFB-Sportgericht wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe von 22.000 Euro verurteilt. Die Strafe bezieht sich auf drei Vergehen: Zwei davon ereigneten sich beim Heimspiel gegen den Karlsruher SC (10. April 2016), als ein Zuschauer aufs Spielfeld gelaufen war und Bierbecher aus der Kurve flogen. Zudem wurden beleidigende Plakate und Banner (u.a. gegen Ex-FCK-Spieler Willi Orban) beim Spiel gegen RB Leipzig am 25. April dieses Jahres geahndet. Das gab der Verband auf seiner Homepage bekannt. Es handelte sich um ein sogenanntes Einzelrichterverfahren, bei dem der DFB-Kontrollausschuss Anklage erhoben hatte. Der Klub aus der Pfalz kann ein Teil dieser Summe (bis zu 8.000 Euro) für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden.
Teilausschluss auf Bewährung
Hinzu kommt die Fristverlängerung einer Bewährungsstrafe aus einem früheren Urteil. Nach Entgleisungen bei den Auswärtsspielen in Sandhausen und Karlsruhe in der Hinrunde wurde der Klub auf Bewährung zu einem Teilausschluss der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel belegt. Diese Frist läuft jetzt ein halbes Jahr länger: bis zum 30. Juni 2017. Kaiserslautern hat die Möglichkeit, gegen das Urteil des Einzelrichters binnen 24 Stunden Einspruch einzulegen und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht zu beantragen.