KSC: Entscheidung über Planinsolvenz "vermutlich diese Woche"

Der Dienstag könnte ein bedeutender Tag in der langen Geschichte des Karlsruher SC werden. Dann nämlich kommen die Führungsgremien der Badener zusammen, um über das weitere Vorgehen in Sachen Planinsolvenz zu beratschlagen. Laut "Bild"-Bericht prüfen die Verantwortlichen bei der Antragstellung drei Szenarien.

Insolvenz "prinzipiell der richtige Weg"

Eine Insolvenz ist für deutsche Profiklubs nicht selten gleichbedeutend mit dem sportlichen Abstieg. Der im Normalfall festgeschriebene Abzug von neun Zählern kann kaum einmal kompensiert werden. Doch normal ist in diesen Zeiten wenig. So wird die Punktabzugs-Regelung aufgrund der erhöhten finanziellen Belastung durch die Corona-Krise in dieser Spielzeit ausgesetzt, lediglich kommende Saison droht ein Minus von drei Punkten. Für die Verantwortlichen des Karlsruher SC vermutlich ein Grund, verstärkt über die Vorteile eines Insolvenzverfahrens nachzudenken.

Eine sogenannte Insolvenz in Eigenverantwortung könnte den Klub von der millionenschweren Schuldenlast befreien. Die "Bild" schrieb zuletzt von Verbindlichkeiten in Höhe von 17 Millionen Euro. Bereits am morgigen Dienstag kommen die KSC-Geschäftsführer Michael Becker und Oliver Kreuzer mit dem Beirat der KGaA um Präsident Ingo Wellenreuther zusammen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. In welche Richtung es gehen soll, stellte Michael Becker klar: "In allen Gremien von e.V. und KGaA wird gesehen, dass ein solches Eigenverwaltungsverfahren prinzipiell der richtige Weg ist. Es ist ja auch immer eine Frage der Alternativen."

Unklarheiten bei der Antragstellung

Völlig reibungslos dürfte das Verfahren jedoch nicht ablaufen, wie auch Becker weiß: "Jetzt gilt es noch, die Vor- und Nachteile inklusive eventueller Risiken für den Verein sorgfältig zu bewerten und gemeinsam eine Entscheidung zu treffen. Wir können vermutlich diese Woche mit einer Entscheidung über das weitere Vorgehen rechnen."

Derzeit werden offenbar drei Optionen diskutiert: Entweder lässt der Verein im Rahmen einer Mitgliederversammlung über die Antragstellung abstimmen oder er stellt den Antrag und lässt dann über die Fortführung des Verfahrens abstimmen. Möglich auch, dass die Mitglieder vor vollendete Tatsachen gestellt werden und lediglich eine Information über die erfolgte Antragstellung erhalten.

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