Niederlage in Wiesbaden: DFB weist Einspruch vom VfB Stuttgart ab

Der VfB Stuttgart ist mit seinem Einspruch gegen die Niederlage beim SV Wehen Wiesbaden gescheitert. Das DFB-Sportgericht wies den Einspruch am Montag ab, der VfB behält sich eine Berufung vor.

Einspruch ohne Erfolg

Wegen eines Elfmeters nach einem vermeintlichen Handspiel von Stürmer Hamadi Al Ghaddioui im Stuttgarter Strafraum hatte der VfB sein Spiel beim SV Wehen Wiesbaden am 17. Mai noch mit 1:2 verloren und musste anschließend ohne Punkte die Heimreise antreten.

Da Schiedsrichter Sascha Stegemann aber erst nach einem Signal von Video-Assistent Robert Kampka in Köln auf Strafstoß entschied, obwohl er in der Review-Area selber noch davon sprach, auf den Bildern nichts erkennen zu können, legte der VfB Stuttgart nach der Begegnung einen Einspruch gegen die Wertung beim DFB ein. Am Montag wies das DFB-Sportgericht den Einspruch nun allerdings ab.

VAR "nicht angebracht"

Der DFB hatte den Elfmeter in der Zwischenzeit bereits als "regeltechnisch korrekt" eingestuft, dabei allerdings den Einsatz des VAR als "nicht angebracht" eingeordnet. Denn dass Stegemann das Spiel einfach weiterlaufen ließ, war in diesem Fall keine eindeutige Fehlentscheidung, weswegen sich der VAR nicht hätte einschalten dürfen. Für eine Änderung der Spielwertung reicht das nach Ansicht des DFB-Sportgericht aber nicht: "Auf den Ablauf und die Qualität des Dialoges zwischen Schiedsrichter und Video-Assistent kommt es nicht an. Der Video-Assistent ist für den Schiedsrichter ein zusätzliches Hilfsmittel bei der Vorbereitung seiner Entscheidung."

Und so muss der VfB Stuttgart auf zusätzlich Punkte im Aufstiegskampf verzichten und um seinen zweiten Platz bangen. Den könnte ihm nämlich schon am Montagabend der Hamburger SV wegschnappen, sollte der sein Spiel gegen Holstein Kiel gewinnen.

VfB behält sich Berufung vor

Derweil behält es sich der VfB vor, in Berufung zu gehen. "Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Sportgerichts, weil wir nach wie vor der Meinung sind, dass die Elfmeterentscheidung und damit das Endergebnis des Spiels durch einen klaren Regelverstoß zustande gekommen ist", sagt Vorstandsvorsitzender Thomas Hitzlsperger auf der Homepage des Vereins. "Wir warten nun die schriftliche Urteilsbegründung ab und behalten uns vor, gegen das Urteil in Berufung zu gehen."

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