Niederlage vor Arbeitsgericht: HSV muss Mutzel weiterbeschäftigen

Am heutigen Dienstag wurde die Freistellung von Ex-Sportdirektor Michael Mutzel beim Hamburger SV vor dem Arbeitsgericht verhandelt - mit dem Ergebnis, dass die Entscheidung des Klubs unwirksam ist. Der HSV muss den 42-Jährigen nun weiterbeschäftigen, kann aber noch in Berufung gehen.
"Zweifel an der Wirksamkeit"
"Michael funktioniert in einer Führungsrolle rund um die Mannschaft nicht", äußerte sich HSV-Sportvorstand Jonas Boldt vor knapp zwei Monaten zum Arbeitsverhältnis von Michael Mutzel. Der Sportdirektor wurde daraufhin zunächst abgezogen, anschließend freigestellt. Dagegen ging der 42-Jährige vor dem Arbeitsgericht vor - und erhielt Recht. Die zuständige Kammer äußerte laut Mitteilung zudem "Zweifel an der Wirksamkeit der im Arbeitsvertrag vereinbarten einseitigen Freistellungsmöglichkeit", wie unter anderem der "Sportbuzzer" berichtet.
Somit müsste Michael Mutzel beim HSV nun weiterbeschäftigt werden, der Verein kann aber noch Berufung gegenüber dem Landesarbeitsgericht Hamburg beantragen. Dass der 42-Jährige zum Klub zurückkehren kann, sei möglich, weil das Gericht "auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien" erkannt habe. Stattdessen hieß es: "Die besondere Eilbedürftigkeit für eine fortgesetzte Beschäftigung nahm die Kammer deshalb an, weil andernfalls ein weitergehender erheblicher Reputationsschaden beim Verfügungskläger zu befürchten ist." Zur außergerichtlichen Einigung zwischen beiden Parteien war es nicht gekommen, was aber immer noch folgen kann.