Sportgericht: 1. FC Nürnberg erhält Geldstrafe in Höhe von 58.900 Euro

In drei Fällen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger wurde der 1. FC Nürnberg vom DFB-Sportgericht verurteilt. So kommt für die Franken eine Gesamtstrafe in Höhe von 58.900 Euro zusammen. Überwiegend wurden pyrotechnische Gegenstände entzündet.
Vorfälle zwischen August und Oktober
Der erste Vorfall ereignete sich bereits in der Partie gegen den Hamburger SV am 27. August 2022, als mindestens 22 Bengalische Feuer im Nürnberger Zuschauerbereich abgebrannt wurden. Zu diesem Vorkommnis stellte der FCN anschließend selbst eine erfolgreiche Täterermittlung an, sodass die Strafe reduziert werden konnte. Hinzu kommt aber ein weiterer Fall des unsportlichen Verhaltens durch die FCN-Anhänger im Spiel gegen den SV Darmstadt 98 am 17. September 2022. In der Partie wurde SVD-Mittelfeldspieler Tobias Kempe von einem der beiden Plastikbecher getroffen, die in Richtung des Spielfeldes geworden wurden. Kempe ging zunächst zu Boden. blieb aber unverletzt und konnte weiterspielen.
Ein dritter Vorfall aus der DFB-Pokalpartie beim SV Waldhof Mannheim am 18. Oktober 2022 wurd ebenfalls geahndet. Insgesamt 56 pyrotechnische Gegenstände wurden abgebrannt, allein zu Beginn der zweiten Hälfte wurden 36 Bengalische Feuer und Blinker gezündet. Dadurch verzögerte sich der Wiederanpfiff um etwa eineinhalb Minuten. Für den FCN, der die jeweiligen Urteile bereits akzeptierte, summiert sich das Strafmaß auf insgesamt 58.900 Euro. Bis zu 19.600 Euro kann der Club für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB gegenüber nachzuweisen ist.