SVWW: Sportgericht verhandelt den "Fall Aigner" mündlich

Eigentlich war Stefan Aigner vom SV Wehen Wiesbaden nach einer Tätlichkeit im Spiel gegen den Hamburger SV für drei Spiele gesperrt worden, der Mittelfeldspieler hat aber fristgerecht Einspruch gegen die Strafe erhoben. Am kommenden Montag kommt es daher nun zu einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht. 

Aigner nicht einverstanden mit Sperre von drei Spielen 

Beim 1:1 gegen den Hamburger SV am vergangenen Spieltag war Stefan Aigner nach 57 Minuten mit einer roten Karte vom Platz geflogen. Nachdem Schiedsrichter René Rohde (Rostock) den Videobeweis bemüht hatte, erkannte er eine Tätlichkeit des Mittelfeldspielers, der seinen am Boden liegenden Gegenspieler Tim Leibold beim Überspringen unglücklich aber hart getroffen hatte. Das DFB-Sportgericht entschied am Mittwoch nun auf eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen, die Aigner allerdings nicht hinnehmen möchte. Der 32-Jährige legte fristgerecht einen Einspruch ein und wird nun am Montag in einer von Hans. E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, geleiteten Sitzung mündlich über das letztendliche Strafmaß verhandeln.

 

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