Verlängerung in Relegationsspielen: Vierte Auswechslung ab sofort möglich

Im Rahmen einer Mitgliederversammlung beschloss die DFL die Einführung einer vierten Wechsel-Möglichkeit in der Verlängerung von Relegationsspielen. Weiterhin verabschiedete das Gremium eine entscheidende Statuts-Änderung zur bereits beschlossenen Einführung des Video-Beweises.
Vierte Auswechslung in Relegations-Verlängerung möglich
Sollte es in den Relegations-Rückspielen zwischen Bundesliga und 2. Bundesliga sowie 2. Bundesliga und 3. Liga zu einer Verlängerung kommen, können die beteiligten Mannschaften zukünftig auf die Möglichkeit einer zusätzlichen Auswechslung zurückgreifen. Eine entsprechende Regelangleichung beschloss die DFL-Mitgliederversammlung am heutigen Mittwoch. "Hierdurch werden die DFL-Wettbewerbsvorschriften an die Bestimmungen des DFB, der UEFA und der FIFA angeglichen, die in einem solchen Fall den vierten Wechsel ebenfalls zulassen", so der Wortlaut einer DFB-Mitteilung.
Die Entscheidung ergänzt einen bereits im Dezember 2018 verabschiedeten Beschluss bezüglich der Anzahl erlaubter Ergänzungsspieler. Zur neuen Spielzeit dürfen neun statt sieben Ersatzspieler auf der Bank Platz nehmen, sechs von ihnen können sich gleichzeitig aufwärmen. Diese Neuerung wird hingegen erst nach den diesjährigen Relegationsspielen in Kraft treten.
Perfekt: Video-Beweis in der 2. Bundesliga
Auch im Falle der bereits beschlossenen Einführung des Video-Assistenten in Liga 2 brachte die Versammlung entscheidende Änderungen auf den Weg. So wurden nötige Modifikationen des entsprechenden Ligastatuts vorgenommen. "Die DFL wird in den kommenden Wochen die weiteren notwendigen Maßnahmen koordinieren, damit zum Saisonstart der 2. Bundesliga am 26. Juli 2019 die Video-Assist-Technologie an allen Zweitliga-Standorten zur Verfügung steht."