Wegen Pyrotechnik: 34.000 Euro Strafe für den 1. FCK

Wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger ist der 1. FC Kaiserslautern vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe von 34.000 Euro verurteilt worden. Einen Teil der Strafe können die Roten Teufel jedoch für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, wie der DFB weiterhin mitteilte.

Einsatz von Pyrotechnik in drei Spielen

Vor und teilweise auch während der Spiele gegen den Karlsruher SC (8. November), Arminia Bielefeld (5. November) und Hansa Rostock (21. Oktober) hatten Anhänger des 1. FC Kaiserslautern pyrotechnische Gegenstände abgefackelt und Rauchtöpfe gezündet, was nun durch das Sportgericht des DFB bestraft wurde. So müssen die Roten Teufel eine Strafe von 34.000 Euro begleichen, wobei davon bis zu 11.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden dürfen. Nachgewiesen werden müsste das dem DFB bis zum 30. Juni des laufenden Jahres.

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