DFB weist 1860-Einspruch gegen Phantomtor zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des TSV 1860 München gegen die Wertung des Spiels beim MSV Duisburg am 15. April 2016 am Mittwoch wie erwartet zurückgewiesen. Konkret hatten die Löwen gegen das - wie TV-Bilder zeigten - zu unrecht gegebene Ausgleichstor des MSV Duisburg von Thomas Bröker geklagt.

"Tatsachenentscheidung"

Dazu erklärte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Der Einspruch ist offensichtlich unbegründet und zurückzuweisen. Bei der fraglichen Entscheidung, bei der es nicht darauf ankommt, ob der Ball tatsächlich im Tor war, handelt es sich eindeutig um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, die nicht anfechtbar ist. Sie unterliegt daher auch nicht der Überprüfung durch die Sportgerichte."

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