10.000 Euro: Hansa-Berufung vor Bundesgericht erneut erfolgreich

In zwei Fällen wurde der F.C. Hansa Rostock vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Gesamtstrafe von 105.725 Euro verurteilt. Dagegen gingen die Ostseestädter in Berufung, das Bundesgericht reduzierte die erste Strafe nach einer mündlichen Verhandlung. Nun gibt es auch eine Entscheidung im zweiten Fall - und eine weitere Strafe flattert ins Haus.

Rostock ermittelt sechs Täter

Die Gesamtsumme von 105.725 Euro bezieht sich auf ein Urteil des DFB-Sportgerichts in zwei Vorfällen in den Spielen gegen den FC St. Pauli und den Hamburger SV. Vor vier Wochen gab es bereits eine Reduzierung seitens des Bundesgerichts um 10.000 Euro im Falle der Vorkommnisse rund um das Duell mit den Kiezkickern, sodass die Hansa-Kogge für diese Vergehen insgesamt 40.925 Euro zahlen muste. Nun folgte die Entscheidung im zweiten Fall, in dem eine Strafe über 54.800 Euro am DFB-Campus in Frankfurt mündlich verhandelt wurde.

Das Ergebnis: Auch dieses Urteil wird nun um 10.000 Euro reduziert. "Hierbei wurde insbesondere gewürdigt, dass Hansa Rostock nach dem Spiel sechs Täter ermittelt hat", teilt das DFB-Bundesgericht mit. Neben den Würfen von Papierrollen und dem Entzünden von Pyrotechnik war es in der Partie gegen den HSV zu Ausschreitungen in der Halbzeitpause gekommen. Gegenseitig beschossen sich die Zuschauer mit pyrotechnischen Gegenständen. Hinzu kam, dass seitens der Rostocker eine blau-weiße Fahne im unbesetzten Pufferblock verbrannt wurde.

Neue Strafe für Banner

Insgesamt muss die Kogge somit 85.725 Euro für das unsportliche Verhalten seiner Anhänger zahlen. Doch die nächste Strafe folgt sogleich. Ebenfalls in einem Zweitliga-Spiel gegen den FC St. Pauli am 21. August 2022 wurden "im Rostocker Zuschauerblock drei diskriminierende und menschenverachtende Banner gezeigt", wie der DFB verurteilt. Vier pyrotechnische Gegenstände wurden darüberhinaus entzündet. Für die Rostocker wird somit eine weitere Strafe in Höhe von 31.200 Euro fällig.

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