DFB-Bundesgericht reduziert Rostock-Geldstrafe zum Teil
105.725 Euro! Gegen dieses Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in mehreren Fällen ging der F.C. Hansa Rostock in Berufung. Vor dem DFB-Bundesgericht kam es nun zur mündlichen Verhandlung. Die Strafe wurde nun um 10.000 Euro reduziert, doch das Thema ist noch nicht beendet.
Entscheidung nur über St.Pauli-Strafe
Zwei Partien - nämlich die Spiele gegen den FC St. Pauli und den Hamburger SV - stehen bei den Schuldsprüchen im Vordergrund. In beiden Nordduellen kam es zum unsportlichen Fehlverhalten der Rostocker Anhänger. Doch die Höhe der Strafe akzeptierte der Ostsee-Klub nicht, am DFB-Campus in Frankfurt konnte der Verein am heutigen Montag seine Argumente vor dem Bundesgericht darlegen. Vorsitzender Achim Späth sagte danach: "Aufgrund von neuen Zeugen-Aussagen ergab sich ein neuer Sachverhalt. Danach stellte sich die Gefährlichkeit der Auseinandersetzungen in der Halbzeitpause des St. Pauli-Spiels für das Bundesgericht nicht so hoch dar wie noch zuvor für das Sportgericht."
Somit wird die entsprechende Strafe aus der Partie gegen die Kiezkicker um 10.000 Euro auf 40.925 Euro reduziert. Bis zu 13.500 Euro kann Hansa für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, ein entsprechender Nachweis muss gegenüber dem DFB erbracht werden. Hintergrund des Urteils ist, dass es in der Halbzeitpause der besagten Partie zu Auseinandersetzungen im Stadionumlauf zwischen den Heim- und Gästefans gekommen war, die mit starker Polizeipräsenz befriedet wurde. Bei der Abreise wiederholte sich die Situation.
Zweites Urteil geht ebenfalls in Berufung
Über eine weitere Berufung der Rostocker entscheidet das DFB-Bundesgericht zu einem gesonderten Zeitpunkt. Darin wird es um eine Geldstrafe in Höhe von 54.800 Euro gehen, die durch das unsportliche Fehlverhalten der Rostocker Zuschauer in der Partie gegen den Hamburger SV zustande kamen. Hinzu kommt dann noch: Das DFB-Sportgericht belegt den F.C. Hansa Rostock mit einer weiteren Geldstrafe für den Einsatz von Pyrotechnik und einen Becherwurf in der Partie gegen Hannover 96. Weil die Kogge den Täter ermitteln konnte, beläuft sich die Strafe auf 300 statt 1.200 Euro - dieses Urteil akzeptierte Rostock bereits.