Rostock in Berufung: DFB-Bundesgericht verhandelt am Montag

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den F.C. Hansa Rostock im August zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 105.725 Euro in mehreren Fälle verurteilt. Dagegen ging der Verein in Berufung. Am kommenden Montag folgt die Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht.

Spiele gegen St. Pauli und HSV im Fokus

Um 13 Uhr werden sich das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes und Vertreter des F.C. Hansa Rostock auf dem DFB-Campus in Frankfurt treffen. Dort geht das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 19. August 2022 in die mündliche Berufung. Insgesamt wurde die Kogge in sieben Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger verurteilt - was eine Gesamtstrafe in Höhe von 105.725 Euro zur Folge hatte. Besonders die Partien der Rostocker gegen den FC St. Pauli und den Hamburger SV spielten eine große Rolle.

Im Spiel gegen St. Pauli wurde eine leere Getränkedose in Richtung der Hamburger geworfen, dazu zündeten die Rostocker Zuschauer im Verlauf der Partie insgesamt 18 pyrotechnische Gegenstände. Während der Halbzeitpause und nach dem Spiel kam es außerdem zu Auseinandersetzungen zwischen Heim- und Gästefans. Auch im Duell mit dem Hamburger SV wiederholten sich unter anderem solche Szenen in erheblicherem Ausmaß. Dabei wurden drei Polizeikräfte leicht verletzt. Ein weiterer Negativ-Höhepunkt war die Tatsache, einn Rostocker Zuschauer in den unbesetzten Pufferblock des Stadions gelangten und eine blau-weiße Fahne komplett niederbrannten. Bis zu 35.100 Euro könnte der F.C. Hansa für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden - doch zunächst wird das Ergebnis der Berufung mitentscheidend sein.

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