57.125 Euro: DFB-Sportgericht bittet Kiel und Nürnberg zur Kasse

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat eine Strafe von 57.125 Euro gegen Holstein Kiel und den 1. FC Nürnberg ausgesprochen. Etwas weniger als die Hälfte des Betrags entfällt auf die Störche für ein einzelnes Vergehen, während beim Club gleich vier Fehlverhalten der Fans geahndet wurden.

40 Bengalische Fackeln in Kiel

Am 33. Spieltag bat die KSV Holstein zum letzten Heimspiel der Saison - gegen den 1. FC Nürnberg. Beim Einlauf beider Mannschaften wurden mindestens 40 Bengalische Fackeln im Kieler Block abgebrannt, wie der DFB in seinem Urteilsspruch bezifferte. Dafür wird nun eine Gesamtsumme von 24.000 Euro für die Störche fällig, von denen die KSV wiederum 8.000 Euro in sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen investieren kann. Ein Nachweis gegenüber dem DFB wäre bis zum Jahresende fällig.

Vier verschiedene Vergehen für FCN

Eine größere Summe kommt beim 1. FC Nürnberg zusammen, der für vier Fehlverhalten verurteilt wurde. Insgesamt muss der FCN dafür eine Strafe von 33.125 Euro zahlen - von denen nur 6.800 Euro in die bekannten Maßnahmen fließen dürfen. Beim Club kommt zusammen, dass ein Becherwurf im Spiel gegen Dynamo Dresden, sowie insgesamt 40 Bengalische Fackeln in den Partien gegen Heidenheim und Darmstadt gezündet wurden. Im letzten Zweitliga-Spiel des Jahres gegen den FC Schalke 04 kamen außerdem drei Rauchkörper hinzu. Der FCN hat bereits alle Urteile akzeptiert.

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